Klagerhebung

Klagerhebung
Klag|er|he|bung vgl. Klageerhebung

Die deutsche Rechtschreibung. 2014.

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  • Klagerhebung — Klag|er|he|bung: ↑ Klageerhebung. * * * Klag|er|he|bung (BGB): ↑Klageerhebung. Kla|ge|er|he|bung, (BGB:) Klagerhebung, die (Rechtsspr.): Einreichung einer ↑Klage (3) beim Prozessgericht …   Universal-Lexikon

  • Provokation — (lat.), Herausforderung, Anreizung; im alten Rom die Berufung an die Volksversammlung gegen Verfügungen der Magistrate; endlich die Aufforderung zur Klagerhebung (provocatio ad agendum). Die Regel, daß niemand gezwungen werden soll, sein Recht im …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Klageerhebung — Kla|ge|er|he|bung, (BGB:) Klagerhebung, die (Rechtsspr.): Einreichung einer ↑ Klage (3) beim Prozessgericht. * * * Kla|ge|er|he|bung, (BGB:) Klagerhebung, die (Rechtsspr.): Einreichung einer ↑Klage (3) beim Prozessgericht …   Universal-Lexikon

  • Analogie (Recht) — Eine Analogie in der Rechtswissenschaft ist die Übertragung der für einen Tatbestand im Gesetz vorgesehenen Rechtsfolge auf einen anderen, aber rechtsähnlichen Tatbestand. Die Analogie kann vorgenommen werden, wenn für einen bestimmten… …   Deutsch Wikipedia

  • Hemmung (Recht) — Die Hemmung bezeichnet in der Rechtswissenschaft die Verhinderung des Weiterlaufens einer Frist aufgrund von sog. Hemmungsgründen. Zum einen erfassen die Hemmungstatbestände Situationen, in denen es dem Gläubiger unmöglich oder unzumutbar ist,… …   Deutsch Wikipedia

  • Kostengrundentscheidung — Die Kostengrundentscheidung regelt die Frage, wer die Kosten eines Verfahrens zu tragen hat. Inhaltsverzeichnis 1 Begriff 2 Kostengrundentscheidung 2.1 Zivilprozess 2.2 Sozialgerichtsbarkeit …   Deutsch Wikipedia

  • Provocation — (v. lat.), 1) so v.w. Appellation an einen andern Richter, so Provocatio ad populum, das Rechtsmittel, vermittelst dessen jeder römische Bürger gegen eine Strafverfügung der öffentlichen Criminalgerichte (Judicia publica) an die Entscheidung des… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Summarischer Proceß — (außerordentlicher Proceß), ein von dem regelmäßigen Verfahren in Civilstreitigkeiten od. Untersuchungssachen abweichender Proceß, dessen Zweck auf Beschleunigung der Sache durch Abkürzung u. Vereinfachung des Verfahrens gerichtet ist. A) Der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Legis actiōnes — Legis actiōnes, 1) die Formeln, deren man sich bei Klagerhebung nach älterem römischen Civilrecht (bis ins 6. Jahrh.) bediente, u. bei denen sich der Kläger so genau an die Lex (Gesetz), aus der er seinen Anspruch ableitete, anschließen mußte,… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Legis actiones — (lat.), die feierlichen Formen, deren man sich bei der Klagerhebung im römischen Prozeßverfahren bis ins 6. Jahrh. bediente (vgl. Formularprozeß); dann alle vor einen Magistrat gehörenden feierlichen Handlungen, z. B. manumissio, emancipatio,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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