Klagerhebung
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Klagerhebung — Klag|er|he|bung: ↑ Klageerhebung. * * * Klag|er|he|bung (BGB): ↑Klageerhebung. Kla|ge|er|he|bung, (BGB:) Klagerhebung, die (Rechtsspr.): Einreichung einer ↑Klage (3) beim Prozessgericht … Universal-Lexikon
Provokation — (lat.), Herausforderung, Anreizung; im alten Rom die Berufung an die Volksversammlung gegen Verfügungen der Magistrate; endlich die Aufforderung zur Klagerhebung (provocatio ad agendum). Die Regel, daß niemand gezwungen werden soll, sein Recht im … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Klageerhebung — Kla|ge|er|he|bung, (BGB:) Klagerhebung, die (Rechtsspr.): Einreichung einer ↑ Klage (3) beim Prozessgericht. * * * Kla|ge|er|he|bung, (BGB:) Klagerhebung, die (Rechtsspr.): Einreichung einer ↑Klage (3) beim Prozessgericht … Universal-Lexikon
Analogie (Recht) — Eine Analogie in der Rechtswissenschaft ist die Übertragung der für einen Tatbestand im Gesetz vorgesehenen Rechtsfolge auf einen anderen, aber rechtsähnlichen Tatbestand. Die Analogie kann vorgenommen werden, wenn für einen bestimmten… … Deutsch Wikipedia
Hemmung (Recht) — Die Hemmung bezeichnet in der Rechtswissenschaft die Verhinderung des Weiterlaufens einer Frist aufgrund von sog. Hemmungsgründen. Zum einen erfassen die Hemmungstatbestände Situationen, in denen es dem Gläubiger unmöglich oder unzumutbar ist,… … Deutsch Wikipedia
Kostengrundentscheidung — Die Kostengrundentscheidung regelt die Frage, wer die Kosten eines Verfahrens zu tragen hat. Inhaltsverzeichnis 1 Begriff 2 Kostengrundentscheidung 2.1 Zivilprozess 2.2 Sozialgerichtsbarkeit … Deutsch Wikipedia
Provocation — (v. lat.), 1) so v.w. Appellation an einen andern Richter, so Provocatio ad populum, das Rechtsmittel, vermittelst dessen jeder römische Bürger gegen eine Strafverfügung der öffentlichen Criminalgerichte (Judicia publica) an die Entscheidung des… … Pierer's Universal-Lexikon
Summarischer Proceß — (außerordentlicher Proceß), ein von dem regelmäßigen Verfahren in Civilstreitigkeiten od. Untersuchungssachen abweichender Proceß, dessen Zweck auf Beschleunigung der Sache durch Abkürzung u. Vereinfachung des Verfahrens gerichtet ist. A) Der… … Pierer's Universal-Lexikon
Legis actiōnes — Legis actiōnes, 1) die Formeln, deren man sich bei Klagerhebung nach älterem römischen Civilrecht (bis ins 6. Jahrh.) bediente, u. bei denen sich der Kläger so genau an die Lex (Gesetz), aus der er seinen Anspruch ableitete, anschließen mußte,… … Pierer's Universal-Lexikon
Legis actiones — (lat.), die feierlichen Formen, deren man sich bei der Klagerhebung im römischen Prozeßverfahren bis ins 6. Jahrh. bediente (vgl. Formularprozeß); dann alle vor einen Magistrat gehörenden feierlichen Handlungen, z. B. manumissio, emancipatio,… … Meyers Großes Konversations-Lexikon